Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union haben gesetzliche Rechte, wenn Waren nicht vertragsgemäß sind. Diese Rechte bestehen unabhängig von freiwilligen gewerblichen Garantien.
Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt nach EU-Recht mindestens zwei Jahre. Je nach anwendbarem nationalem Recht kann sie länger sein.
Wenn eine Ware nicht vertragsgemäß ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf die nach dem anwendbaren Recht vorgesehenen Rechtsbehelfe haben, zum Beispiel Reparatur, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder, soweit anwendbar, Vertragsbeendigung.


